Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gerätekauf
1. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung gleich in welcher Form sie erfolgt erkennt der Kunde unsere Liefer- und Leistungsbedingungen ausdrücklich an. Alle Änderungen dieser AGB`s bedürfen der Schriftform und haben nur Gültigkeit wenn wir diese schriftlich bestätigen.
2. Zahlung
Bei Erteilung eines Erstauftrages liefern wir ausschließlich nach erfolgter Vorkasse. Rechnungen die eine Instandsetzung von Geräten, Reparaturen oder die Lieferung von Ersatzteilen zum Gegenstand haben, sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Wir sind berechtigt die Lieferung und Leistung von Zug um Zug-Zahlungen abhängig zu machen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. Mehrkosten für nachträglich geforderte Änderungen des uns erteilten Auftrages trägt der Besteller. Die von uns angebotenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Skontoabzüge sind nicht zulässig.
3. Mängelanzeigen
Beanstandungen der von uns gelieferten Geräte, der von uns ausgeführten Reparaturen und der von uns gelieferten Ersatzteile können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns binnen 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung und Leistung schriftlich aufgezeigt werden. Bei einer Beanstandung von Geräten oder Ersatzteilen muss uns die Prüfung des behaupteten Mangels ermöglicht werden. Die Geräte oder die Ersatzteile sind uns in 40789 Monheim zur Prüfung zu überlassen. Wir sind bei berechtigten Beanstandungen nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zulässig.
Einer langjährigen Übung unseres Industriezweiges entsprechend sind Schadensersatzansprüche aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, im Besonderen Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung, soweit gesetzlich zulässig, gegen uns, unsere Erfüllungsgehilfen und Hilfspersonen ausgeschlossen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der gelieferten Ware liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Jeder Käufer und Verwender der von uns gelieferten Geräte ist deshalb bei der Benutzung der Geräte für die Einhaltung der jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen und behördlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort oder Schrift ist auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter nur als unverbindlicher Hinweis aufzufassen.
Sie befreit den Käufer also nicht von der eigenen Prüfung der Produkte in Bezug auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Betracht kommen, so ist diese auf den Wert der gelieferten Ware, bei Reparaturen auf den Werklohn begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Für zum sofortigen Verbrauch bestimmte Waren entfällt die Haftung. Die Haftung des Lieferers ist auf Mängel beschränkt, die innerhalb eines Jahres nach der Lieferung auftreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus unserer Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen unser Eigentum. Der Verzugszins auf Zahlungsverzögerungen beträgt 10 %. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Be- oder Verarbeitung bzw. entstehenden neuen Sachen, die als für uns hergestellt gelten und denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil unserer Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung erlangen, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung bedarf. Der Käufer tritt uns seinen Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil an der neu entstandenen Sachen gegen seinen Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der von uns gelieferten Waren ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Vorbe-haltsware zu verlangen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Empfänger unserer Waren bzw. Leistungen hat uns von allen Maßnahmen Dritter die unsere Rechte gefährden (Pfändungen ect.), unverzüglich zu informieren.
5. Sonstiges
Nebenabreden oder zugesicherte Eigenschaften aller Art sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Wir sind berechtigt, offenbare Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu berichtigen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich um Kaufleute im Sinne des HGB handelt, Langenfeld/Rhld. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung in der jeweils geltenden Fassung.